Jugend
Ab dem 1. Januar 2025 können alle Minderjährigen mit Vollendung des
siebten (statt bisher zehnten) Lebensjahres mit Begleitperson ohne zusätzlichen Angelschein angeln. Dadurch entfallen auch die damit verbundenen Behördengänge und Kosten (Entlastung von Familien und Verwaltung). Mit dem
Jugendfischereischein wurde keine fischereiliche Qualifikation nachgewiesen, sodass er entbehrlich ist.
Aufnahmeanträge können ab dem 7 Lebensjahr gestellt werden und es ist kein Jugendfischereischein notwendig!
Wissenswertes über:
Fischarten Montagen Knoten